Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Beratungen, Dienstleistungen und Lieferungen sowie für alle Verträge mit Jonas Blawert unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers, es sei denn, der Designer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Stillschweigende, auch wiederholte Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen begründen keine Rechtsansprüche für zukünftige Verträge.
1 Geltungsbereich
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB.
- 1.2 Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher im Sinne des §13 BGB zustande kommen, gehen die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften abweichenden Regelungen dieser AGB vor. Für Verbraucherverträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung.
2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- 2.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
- 2.2 Bei schuldhaftem Verstoß gegen Punkt 2.1 hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen, maximal jedoch 5.000 € pro Verstoß. Weist der Designer einen höheren Schaden nach, kann er stattdessen diesen geltend machen; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadenersatzanspruch angerechnet.
- 2.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
- 2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- 2.5 Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen, maximal jedoch 2.500 € pro Verstoß. Weist der Designer einen höheren Schaden nach, kann er stattdessen diesen geltend machen; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadenersatzanspruch angerechnet.
3 Vergütung
- 3.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
- 3.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
- 3.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
- 3.4 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Designer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzlichen Mahnkosten zu berechnen.
4 Fremdleistungen
- 4.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
- 4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5 Eigentum, Rückgabepflicht
- 5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Soweit dem Auftraggeber physische Originale (z. B. Modelle, Musterdrucke) überlassen wurden, sind diese dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
- 5.2 Bei Beschädigung oder Verlust überlassener physischer Originale hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6 Herausgabe von Daten
- 6.1 Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Dateien sind Teil der geschuldeten Leistung und mit der Vergütung abgegolten. Darüber hinausgehende Arbeits- und Quelldateien, insbesondere gelayerte Projektdateien, verwendete Schriften und Rohdaten, schuldet der Designer nicht; ihre Überlassung ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- 6.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
- 6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
- 6.4 Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten sowie für Fehler, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet der Designer nach Maßgabe von Ziffer 8.
7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
- 7.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
- 7.2 Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
- 7.3 Soweit Arbeiten in physischer Form vervielfältigt werden (z. B. Druckerzeugnisse), überlässt der Auftraggeber dem Designer auf Anforderung einige einwandfreie Belegmuster unentgeltlich.
8 Haftung
- 8.1 Der Designer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Designer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
- 8.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- 8.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
- 8.4 Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
- 8.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Der Designer weist den Auftraggeber bei Lieferung ausdrücklich darauf hin, dass das Werk nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen gilt. Gesetzliche Mängelrechte bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben unberührt.
9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- 9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- 9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
- 9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10 Kündigung
- 10.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall hat der Designer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen für den nicht erbrachten Teil der Leistung, mindestens jedoch auf die Vergütung für die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen.
- 10.2 Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11 Schlussbestimmungen
- 11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien haben gemäß §305b BGB Vorrang.
- 11.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
- 11.3 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand 2026 · Studio Blawert, Jonas Blawert, DE329351036, Erzgruber Str. 7, D-72294 Grömbach ·+49 157 88808241 · [email protected] · studioblawert.com